Zuschüsse

Hier findet ihr

alles rund um das Thema der Beantragung von Zuschüssen und unsere aktuellen Richtlinien. Klickt einfach auf einen Bereich und ihr gelangt direkt dort hin.

Jugendverbandsarbeit

Alles zu den Zuschüssen für Mitarbeitendenschulungen, Freizeiten, Bildungsveranstaltungen und vieles mehr.

Ferienhilfswerk

Alles zu den Zuschüssen des Ferienhilfswerks und vieles mehr.

weitere Zuschüsse

Hier geben wir euch einen Überblick über weitere Zuschüsse zur Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche.

Jugendverbandsarbeit

Unsere Richtlinien regeln die Vergabe von kommunalen Mitteln der Stadt Köln und Mitteln aus dem Landesjugendplan über das Evangelische Jugendreferat Köln und Region als Zentrale Abrechnungsstelle der Evangelischen Jugend in Köln und Umgebung.

Diese werden von uns unter anderem dafür eingesetzt, um Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit in den Strukturen der Ev. Jugend Köln und Region zu fördern. Durch die Förderung sollen geeignete Angebote der Freizeit, Bildung und Schulung sichergestellt werden.

Wir fördern:

Pos 1: Mitarbeitendenschulungen

Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung ehrenamtlich sowie neben- und hauptberuflich tätiger Mitarbeitende der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit werden durchgeführt, um diese für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu qualifizieren und zu fördern. Die Maßnahmen orientieren sich an den Lernzielen der außerschulischen Jugendarbeit. Den Teilnehmenden sollen Denkanstöße, Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die sie befähigen und fördern, verantwortlich, selbständig und kreativ in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen tätig zu werden.

  • Alter der Teilnehmenden: Ab 12 Jahre
  • Mindestens 7 Teilnehmende (ohne Leitung, Referent:in usw.)
  • Mindestens 5 Zeitstunden pro Tag förderfähiges Schulungsprogramm
  • Höchstförderung: 5 Schulungstage

Fördersätze:         

  • 18,00 € bei eintägigen Veranstaltungen/Tagesveranstaltung
  • 25,00 € bei mehrtätigen Veranstaltungen mit Übernachtung
  • 50,00 € bei Wochenendveranstaltungen (Wochenendpauschale  FR-SO)

Pos 2:                    Bildungsveranstaltungen

Veranstaltungen zu politischer, sozialer, kultureller und ökologischer außerschulischer Bildung werden durchgeführt, um die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen zu fördern. Unabhängig von der Methode sind die Programme so zu gestalten, dass sie den Meinungsaustausch fördern, Aktionspotenzial wecken und Standpunkte vermitteln.

Damit eine Bildungsveranstaltung aus öffentlichen Mitteln gefördert werden kann, müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • Prinzip der Freiwilligkeit: es darf nicht verpflichtend sein (z.B. im Rahmen des Konfirmandenunterrichts) an der Maßnahme teilzunehmen
  • Öffentliche Ausschreibung: die Maßnahme muss öffentlich ausgeschrieben sein (z.B. Flyer, Gemeindebrief o.ä.) und darf nicht nur für eine bestimmte Gruppe zugänglich sein
  • Buchhalterisch muss die Maßnahme einer Bildungsveranstaltung zugeordnet sein. Dies müssten örtliche Träger im Prüfungsfall belegen können.
  • Alter der Teilnehmenden: 6 – 26 Jahre
  • Teilnehmendenzahl: Mindestens 7 Teilnehmende (ohne Leitung, Referent:in usw.)
  • Zeiten: Mindestens 5 Zeitstunden pro Tag förderfähiges Bildungsprogramm
  • Höchstförderung:  6 Schulungstage
 

Fördersätze:         

  • 14,00 € bei eintägigen Veranstaltungen/Tagesveranstaltungen
  • 21,00 € bei mehrtätigen Veranstaltungen mit Übernachtung
  • 42,00 € bei Wochenendveranstaltungen (Wochenendpauschale  FR-SO)

Pos 3a: Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen (Freizeiten)

Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen sollen dazu dienen, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen, sich selbst und andere kennenzulernen und über einen längeren Zeitraum Gemeinschaft zu erleben. Sie sollen die Möglichkeit haben, das Programm aktiv und nach ihren Interessen mitzugestalten.

  • Alter der Teilnehmenden: 6 – 26 Jahre
  • Teilnehmendenzahl: Mindestens 7 Teilnehmende (ohne Leitung, Referent:in usw.)
  • Dauer: Mindestens 5 Tage und höchstens 21 Tage
 

Die ausführlichen Fördervoraussetzungen finden Sie in unseren Richtlinien.

Fördersätze:

Je Tag der Veranstaltung:

  • 2,00 € für alle Teilnehmenden und Mitarbeitenden aus NRW bis 26 Jahre
 

Zusätzlich

Bis maximal 5,00 € für Teilnehmende und Mitarbeitende aus Köln, Pulheim, Bergisch Gladbach und Niederkassel bis 26 Jahre

Pos 3b: Ehrenamtspauschale bei Freizeiten für Kölner Träger:

Freizeiten wären ohne das Engagement von Ehrenamtlichen im Jugendverband nicht möglich. Die Ehrenamtlichen qualifizieren sich für diesen Aufgabenbereich durch spezielle Schulungsmaßnahmen (z.B. JULEICA). Um dies wertzuschätzen, kann für Ehrenamtliche bei Freizeiten eine Ehrenamtspauschale gezahlt werden.

Ehrenamtliche ab 16 Jahren werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert, siehe Richtlinien.

Dauer: Mindestens 10 Tage und höchstens 21 Tage

Gefördert werden:  

1 ehrenamtliche Person ab 7 Teilnehmenden

2 ehrenamtliche Personen ab 14 Teilnehmenden

3 ehrenamtliche Personen ab 21 Teilnehmenden usw.

Förderung:

Maximal 100,00 € pro Ehrenamtliche

Pos 3c: Internationale Jugendbegegnungen für Kölner Träger

Die Kontakte zwischen Jugendlichen aus verschiedenen Ländern sollen vor allem dazu beitragen, gegenseitiges Verständnis aufzubauen, interkulturelles Lernen, Toleranz und Offenheit zu praktizieren, das Zusammenwachsen Europas zu fördern sowie die eigene Verantwortung für die Schaffung einer friedfertigen und gerechten Welt zu begreifen. Unabhängig von der Methode sind die Programme so zu gestalten, dass sie den Meinungsaustausch fördern, Aktionspotenzial wecken und Standpunkte vermitteln. Vorrangig gefördert werden internationale Jugendbegegnungen mit den Kölner Partnerstädten und den ökumenischen Partnerschaften der Gemeinden und Kirchenkreise.

  • Alter der Teilnehmenden: 12 – 26 Jahre
  • Teilnehmendenzahl: Mindestens 7 Teilnehmende (ohne Leitung, Referent:in  usw.)
  • Dauer: Mindestens 7 Tage und höchstens 21 Tage

Die ausführlichen Fördervoraussetzungen finden Sie in unseren Richtlinien.

Förderung:

Je Tag der Veranstaltung und für jeden Teilnehmenden höchstens

– 10,00 € für Kölner Teilnehmende und Mitarbeitende für Kölner Träger bis 26 Jahre

Bei Maßnahmen im Inland werden nur die ausländischen Teilnehmenden gefördert. Bei Maßnahmen im Ausland werden nur die Kölner Teilnehmenden gefördert.

Antragsverfahren – Förderportal:

Alle Maßnahmen müssen bis zum 31.10. des Vorjahres beantragt werden, damit Freizeiten und Bildungsmaßnahmen in unserem Ferienkalender aufgenommen werden können.

Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das zweite Halbjahr können bis 30.04. des laufenden Jahres nachgemeldet werden. Ausführliche Informationen zu den Antragsfristen finden Sie in den Richtlinien.

Anträge für 2023 können nur noch über das Förderportal gestellt werden.

Zum Förderportal der AEJ-NRW

Die importfähige Teilnehmendenliste für das Förderportal findet sich
hier.

Haben Sie noch keinen Zugang zum Förderportal? Bitte wenden Sie sich an den Admin Ihres örtlichen Trägers. Ist Ihnen der Admin nicht bekannt, wenden Sie sich bitte an leonie.gadow@ekir.de

 

Ferienhilfswerk: örtliche Ferienmaßnahme und Jugendcamps

Das Evangelische Jugendreferat Köln und Region ist zuständig für die Bearbeitung und Abrechnung der Stadt Köln Zuschüsse „Ferienhilfswerk“.

Anträge können bis 31.10 für das Folgejahr hier gestellt werden:

Online-Anmeldung Ferienhilfswerk

Ferienhilfswerk Zuschüsse werden außerhalb des AEJ-NRW Förderportals abgerechnet.

Der Verwendungsnachweis besteht aus den folgenden Formularen. Belege müssen nicht mit eingereicht werden, sind aber 10 Jahre aufzubewahren für den Fall einer Prüfung durch die Stadt Köln

– Sachbericht

– Verwendungsnachweis Seite 1 & Seite 2

– Teilnahmeliste

– Anwesenheitsliste der Teilnehmenden

– Teilnahmeliste Leitung/Mitarbeitenden

– Kostenzusammenstellung

Vorlage Sachbericht Ferienhilfswerk örtliche Ferienmaßnahme

Verwendungsnachweis_Ferienhilfswerk_Vorlage

Verwendungsnachweise müssen spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Evangelische Jugendreferat Köln und Region im Original vorliegen (Postversand).

Weitere Fördermöglichkeiten​

Neben den Fördermöglichkeiten, die über das Evangelische Jugendreferat Köln und Region angeboten werden, gibt es noch eine Vielzahl weitere Möglichkeiten der Förderung von Projekten und Angeboten für Kinder und Jugendliche.

In Fragen der Konzeption und für allgemeine Beratung steht Daniel Drewes (daniel.drewes@ekir.de) sehr gerne zur Verfügung.

 

Daniel Drewes
Geschäftsführung

Kontakt:

Mail: daniel.drewes@ekir.de

Fon: 0176 23650250

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